Nürnberger Gesetze (1935)

Die Nürnberger Gesetze waren eine Reihe antisemitischer Rassengesetze, die 1935 von Nazi-Deutschland eingeführt wurden. Sie wurden während der nationalsozialistischen Herrschaft erlassen und dienten dazu, die Rechte und die Staatsbürgerschaft von Juden einzuschränken und sie zu diskriminieren.

Die Nürnberger Gesetze bestanden aus zwei Hauptgesetzen:

  1. Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre: Dieses Gesetz verbot Ehen und außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen Juden und „Ariern“. Es entzog Juden auch die deutsche Staatsbürgerschaft und verweigerte ihnen damit die damit verbundenen Rechte.
  2. Das Reichsbürgergesetz: Dieses Gesetz definierte die Staatsbürgerschaft in Deutschland auf rassistischer Grundlage. Es erklärte, dass nur Personen deutschen oder „artverwandten“ Blutes als Staatsbürger angesehen werden können. Juden wurden als Staatsbürger zweiter Klasse deklariert und ihnen wurden grundlegende Bürgerrechte verweigert.

Die Nürnberger Gesetze markierten einen weiteren Schritt in der systematischen Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland. Sie legten den rechtlichen Rahmen für die weitere Entrechtung, Enteignung, Verfolgung und schließlich den Holocaust, der während des Zweiten Weltkriegs stattfand. Die Gesetze waren Teil der rassistischen Ideologie der Nazis und bildeten einen wichtigen Baustein für ihre Politik der Ausgrenzung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung.

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